Zitat:
Original geschrieben von 206driver
Es ist nicht ungerecht, sondern vollkommen gerechtfertigt.
Deine Auslegung sagt mehr über deine sicher berechtigten Umweltschutzinteressen aus, als über die augenblickliche Gesetzgebung. Die CO2-abhänge Kfz-Steuer gilt nur für Neuwagen und wird nach Hubraum und CO2-Ausstoß bemessen. Das mag man richtig oder falsch finden. Entscheidend aber ist, dass diese Regelung nicht auf Gebrauchte angewendet wird. Daher profitiere ich nicht von dieser Regel, obwohl mein Auto mit 4,3 Liter Verbrauch höchst spritsparend fährt und dadurch den für dieses Gesetz maßgeblich geringen CO2-Ausstoß hat. Spendiere ich dem Wagen nun wie von dir gefordert einen Partikelfilter, ändert sich nichts in Bezug auf die CO2-Steuer. Ich komme dann immer noch nicht in den Genuss dieser Steuer. Denn der Wagen ist nach wie vor ein gebrauchtes Fahrzeug. Würde ich mir nun aber selbes Auto heute neu kaufen, wenn es denn noch hergestellt würde, würde ich in den vollen Genuss dieser CO2-Steuer kommen. Das ist der Punkt, auf den ich hier aufmerksam machen wollte. CO2-Steuer und Partikelfilter sind nach dieser Gesetzgebung zwei paar Schuhe.