Meiner hatte für die Rückabwicklung, neben dem ökologischen Ölverbrauch, zum Glück die Handfeste Historie Antriebsfehler...Motor kalt starten und sofort Rückwärtsgang rein. Damit konnte ich den Fehler mehrfach auftreten lassen. Zuletzt stand er 9 Wochen drin. Bis heute streiten wir um die damaligen Überführungskosten und dem Verschleiß Winterräder. Stand alles auf der Rechnung und die Pauschale je Kilometer die abgerechnet wird beinhaltet den Reifenverschleiss. Demnach wäre es eine Doppelabrechnung. Auf diese Dinge musst du achten, Ölverbrauch ist kein Grund zur Rückabwicklung. AGB mit Händler gut lesen. Die weichen von denen der AG ab.