Das ist nicht korrekt: "Die Antragstellung muss spätestens ein Jahr nach der Zulassung auf die Antragstellerin/den Antragsteller erfolgen. Das Fahrzeug muss vor der Antragstellung erworben und auf die den Antrag stellende Person zugelassen worden sein."
So wurde es mir auch von der BAFA-Mitarbeiterin bestätigt.
Man muss sich also keinen Stress machen.