Gute Nachrichten: Die ECE-R110, in der das Thema geregelt ist, sagt, dass mit ausreichendem Schutz die 20 cm auch unterschritten werden dürfen. Ich habe nun einen Termin mit dem örtlichen TÜV ausgemacht, in dem ich die weitere Vorgehensweise bespreche, damit ich nachher auch den Segen des TÜV bekomme.
Die 20 cm gelten im Übrigen im beladenen Zustand. Da hat Audi ab Werk aber ganz ganz knapp kalkuliert...