@KlausDW: Es gibt bei einer Rückabwicklung (früher:Wandelung) nur „Abzüge“ bzgl Nutzungsentschädigung (für die gefahrenen km) keine Wertminderung. Ein monetärer „Schaden“ ist demnach nicht wirklich gegeben (oder zumindest nicht hoch). Je nach dem, wie viel Du gefahren bist (Aber: Du hättest ja so oder so ein Auto zum Fahren benötigt). Empfehlenswert ist der Antrag auf Rückabwicklung in den ersten 12 Monaten, weil sich danach (für die restlichen 12 Monate) die Beweislast umkehrt. Anders sieht es bei Neulieferung aus. Aber erstens würden wir enttäuschte Kunden bei diesen Erfahrungen sicher keinen SEAT mehr kaufen und zweitens wäre es für den Kunden aufgrund der Preiserhöhungen dann wirklich ein Verlust. Wünsche Dir und allen weiteren „Leidensgenossen“ hier - wirklich superstarke Nerven!