selbstverständlich habe ich darauf bestanden alles schriftlich festzuhalten. leider ist mein gegenüber nicht daraufeingegangen, immer wieder ausgewichen. als beleg für den fzg-check/service sollte ein arbeitsauftrag für die werkstatt dienen, den ICH unterschreiben sollte !! die finanzierung sollte mir mitgeteilt werden wenn die bank ihr o.k. gegeben hat. leider kam nie ein rückruf diesbezüglich und die mitarbeiter waren entweder außer haus , krank oder im kundengespräch. hätte am liebsten den kauf abgebrochen. hatte jedoch bedenken, das zumindest die überführungskosten an mir hängenbleiben, da im kleingedruckten des unterschriebenen stand:verbindliche bestellung, gilt als kaufvertrag !......hatte einige schlaflose nächte wegen der sache...........
Zitat:
Original geschrieben von Abbuzze2000
Zitat:
Original geschrieben von po-jo
da mein fzg. nicht im autoland meiner region stand, mußte es überführt werden -dazu mußte ich aber vorher einen vertrag unterschreiben....... finanzierung wurde durchgerechnet und mündlich zugesagt. fzg,-chek bei übergabe auch nicht schriftlich festgehalten. .... war plötzlich der zinssatz höher als vereinbart.
das man etwas unterschreiben muss ist nicht unüblich. freiwillig überführt kein händler fahrzeuge wo dann die vermeintlichen käufer, die immer zusichern interesse am auto zu haben, dann nicht mehr auftauchen. warum wurde denn die finanzierung nicht schriftlich festgehalten und warum hast du nicht darauf bestanden das der check mit aufgeführt wird? ebenso ist es nicht unüblich das der zinssatz sich ändert. dieser wird tagesaktuell zum zeitpunkt der unterschrift genommen. sehe hier nix was man dem autohaus ankreiden kann außer das du auf gewisse dinge nicht geachtest hast und dies dir schriftlich bestätigen lassen hast