Du hast auf das eingestellte Gutachten verwiesen, dieses gibt diesen Sachverhalt nicht wieder. Nichts anderes zählt wenn man in Deutschland kontrolliert wird oder gar einen Unfall hat.
Wenn es etwas neueres an Gutachten geben sollte, dass diese Erlaubnis enthält, warum stellst Du dies nicht ein? Über mündliche Zusagen lacht sich in Deutschland jeder Richter schlapp!
Nichts für ungut, aber in Deutschland geht nichts ohne schriftliche Freigabe!
Und diese kann ich für den S3 aus dem eingestellten Gutachten nicht entnehmen.
@BobCH schrieb am 14. Dezember 2015 um 08:09:46 Uhr:
Lieber AW7
Erkundige Dich doch einfach bei MOMO oder deren deutschen Importeur. Ich habe 44er Einpresstiefe bei meinen Momo Quantum. Ebenso die Eignungserklärung des Importeurs welche mich gar befreit vom Eintrag im CH Fahrzeugausweis.
Habe also nichts verwechselt sondern vor dem Kauf richtig recherchiert und das Telefon in die Hand genommen wo es Fragen gab. Allerdings brauchten die Momo ihr gebrochenes Englisch um sich zu verständigen mit mir. Deutsch sprechen sie da keines ... ist ja auch keine Weltsprache, zum Glück :-)