Zitat:
@motor_talking schrieb am 21. November 2023 um 10:02:49 Uhr:
Grundsätzlich ist es nicht neu, dass bei einer normalen Leasingrückgabe die Gutachter mit geschultem Auge unter perfekter Beleuchtung auch kleinste Dellen und Kratzer finden, die der Leasingnehmer nicht bemerkt hat und daher sogar leugnen würde. Auch der normale Autohaus-Mitarbeiter muss so etwas bei einem Rundgang ums Auto nicht finden.
Normal bei Leasingrückgabe wäre aber auch, dass nur besser sichtbare Beschädigungen tatsächlich als Minderwert in Abzug gebracht werden.
Und dass bei wochenlanger Standzeit vor dem Gutachten sich nicht mehr nachvollziehen lässt, welche Schäden vor und welche nach Abgabe entstanden sind, ist auch klar. Ebenso die Sache mit angeblich fehlenden Teilen und falschem Akkustand.
Gerade bei der Miete ist es aber auch so, dass normale Gebrauchsspuren - und dazu gehören auch kleine Kratzer oder Dellen - dem Mieter nicht angelastet werden dürfen (BGH, Urteil vom 23.11.2005 – VIII ZR43/05 -). Möchte der Vermieter diese trotzdem geltend machen, muss er BEWEISEN, dass diese Spuren vom übermäßigen oder nicht vertragsgemäßen Gebrauch stammen. Den Beweis möchte ich sehen 🙂