Nach Rechtssprechung der EU ist die Werkstattbindung, auch innerhalb der Garantiezeit, schon seit Jahren aufgehoben.
Es handelt sich jedoch um SERVICE, nicht um Garantierabeiten!
Während der Garantiezeit darf ein Neufahrzeug auch zur freien Werkstatt gebracht werden, wenn sie auf der Rechnung bestätigt, dass der Service nach den Richtlinien des KFZ-Herstellers durchgeführt wurde.
Garantiearbeiten im Falle einer Reklamation müssen nach wie vor über die Vertragshändler laufen, NUR sie sind der "verlängerte" Arm des Autoherstellers und dazu authorisiert.
Also nicht Service mit Garantiearbeiten verwechseln!
LG Toni