Übrigens, der Verkäufer wollte wahrscheinlich deswegen sofort wandeln weil er Angst vor einer Strafanzeige hat....
Seit dem 18. August 2005 steht das Manipulieren des Tachometers in Deutschland unter Strafe. Nach § 22b Abs. 1 Straßenverkehrsgesetz (StVG) ist die „Einwirkung auf das Gerät oder den Messvorgang“ (Nr. 1), „durch Einwirkung auf diese Einrichtung aufhebt oder beeinträchtigt“ (Nr. 2) oder „Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist, herstellt, sich oder einem anderen verschafft, feilhält oder einem anderen überlässt“ (Nr. 3) strafbar und wird mit Geldstrafe und Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft.
... mal abgesehen vom StGB wo noch Betrug denkbar wäre...