Die zeitlichen Angaben sind deckungsgleich.
Vom 22.05. bis 04.07. sind 42 Tage oder 6 Wochen.
Wer Ihrer Lieferanten wann oder wie schlecht erreichbar ist, ist allein Ihre persönliches Problem und kann von Ihnen nicht auf die Kunden verlagert werden. Diese Hinweise stehen übrigens auch nicht in Ihrem Shop.
Ebenso ist es Ihren Kunden egal wann und wo Sie in den Urlaub fahren. Ein Hinweis von Betriebsurlaub ist zumindest eine Information die man als Kunde zur Kenntnis nehmen kann, um ggf. seine Kaufentscheidung zu überdenken.
Der Hinweis mit der gewünschten Liederzeit bezog sich auf Ihre Angaben im Internet "Lieferbar in 2 - 3 Tagen". Ich hatte sogar Teillieferungen gegen vollständige Mehrkostenübernahme angeboten.
Trotzdem habe ich 42 !!! Tage gewartet.
Die von Ihnen zitierte gesetzliche Rückzahlungsfrist von 30 Tagen, ist die maximale Frist. Sie hatten jedoch am 05.07. eine Rückzahlung in Kürze versprochen. Auch ich archiviere e-Mails.