Habe heute mit dem Finanzamt telefoniert und auch hier die Aussage, sofern ich die Bestätigung vom Händler über den Bruttolistenpreises meines individuellen Fahrzeuges habe ist alles in Ordnung. Da er am Tag der Erstzulassung so viel wert ist. Die Regelung mit dem Zeitpunkt der Erstzulassung ist eher wichtig bei Gebrauchtfahrzeugen.
Hoffen wir einfach, dass diese Aussage stimmt. Nun haben mir schon 3 Parteien (VW Händler, Leasinggeber und Finanzamt) dies mitgeteilt. So langsam bin ich hiervon überzeugt. 😁
Da hast du Recht, das Ziel des Händlers ist es ein Fahrzeug zu verkaufen. Vielleicht liest ja zufällig noch ein Steuerberater mit, welcher seinen Kenntnisstand mit uns teilt.