In der Regel läuft das bei Gericht dann so ab, dass das Gericht in solchen Fällen erst mal insoweit annimmt, dass der Kläger ein berechtigtes Begehren hat eine Wandlung durchzuführen. Wenn der Verkäufer schon etwas in ählicher Weise auf dem Kerbholz hat, hat er dann ja sowieso die A... Karte gezogen. Du könntest aber auch Zeugen aus denem Familien oder Bekanntenkreis angeben die sagen können, dass denen nichts von einem Unfall von dir bekannt ist. (Frau oder Freundin wären da gut). Wo hast du denn das Auto gekauft? (Werkstatt, freier Händler, Privatperson, im Ausland?)
Wieviel Jahre hast du denn dein Auto schon?