Zitat:
@MagirusDeutzUlm schrieb am 19. Dezember 2016 um 13:10:29 Uhr:
Zitat:
@HTC schrieb am 19. Dezember 2016 um 11:46:05 Uhr:
An Tankstellen und Parkplätzen herrscht Schrittgeschwindigkeit.
Diese ist mit bis zu 10Kmh definiert....
Auch 5Kmh reichen völlig aus, wenn du dummerweise mit dem Fuß auch noch in eine solche Schmiere kommst (auch 3m weiter, weil das Zeug unter der Sohle klebt) um dich flach zu legen...
Zitat:
@MagirusDeutzUlm schrieb am 19. Dezember 2016 um 13:10:29 Uhr:
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@PeterBH schrieb am 19. Dezember 2016 um 12:03:42 Uhr:
Problem ist natürlich, ihm diese Verletzung auch nachzuweisen. Standardspruch wäre "ist gerade erst passiert und ich war mit dem Streumittel schon auf dem Weg zur Säule".
Wo sollte hier ein Problem bestehen? 😕
Wenn jemand auf einer solchen Fläche ausrutscht, braucht man da nichts nachzuweisen...
Im übrigen wird sich der Tankstellenpächter mit solchen Sprüchen zurückhalten, da hier der Straftatbestand der fahrlässigen Körperverletzung gegen ihn im Raum steht - und spätestens der Anwalt des Geschädigten wird versuchen die Sicherung & Sichtung der Überwachungsbänder per gerichtlichem Eilantrag anzuordnen, sofern dies nicht eh schon durch die Polizei geschehen ist!
Suuuper, endlich eine vernünftige Rückmeldung auf mein Thema. Frage an Dich, ist Dir das selber schon geschehen, kennst Du jemand dem das schon geschehen ist und könntest sagen wie es ausgegangen ist?
Es ist wirklich so, es reicht schon der Kontakt mit Reifen oder den Schuhen mit dem Schmierfilm. Danke