Zitat:
@buckdanny99 schrieb am 7. März 2021 um 20:40:40 Uhr:
Zitat:
@sambou schrieb am 7. März 2021 um 19:13:05 Uhr:
Richtig, kann man auch machen, aber wenn man sich eh einen Transporter zulegen will, ist das Gefährt bei geschäftlicher Nutzung eben besser ausgelastet ... und wenn die Frau dann das Geschäft führt, ist das wg ALG auch besser zu händeln...
Du weisst schon das die Datenbestände von Arbeitslosenversicherung und Rentenversicherung regelmässig abgeglichen werden, das ist ne OWi
Wenn Ihr dann ganz schlau seit um das Auffliegen zu verhindern und noch ein paar Sozialabgaben zu sparen meldet dich deine Frau nicht an, das ist dann ne Straftat §266a StGB
Wer redet denn von OWi bzw Straftaten ?..... Immer alles schön im Rahmen der Gesetze.....Fakt ist doch : Selbständige haben einen wesentlich besseren Gestaltungsspielraum ( den der dt Staat immer mehr einzuschränken versucht, mit all den negativen Folgen für die Selbständigenquote im Dtl, die so niedrig ist, wie in kaum einem anderen EU-Land !!!) als Arbeitnehmer ....tragen dafür auch mehr Risiko ...