Die Eintragung ist doch nur wichtig für eine Polizeikontrolle oder bei einem Unfall mit Personenschaden, deswegen gibt es da keinen Unterschied ob ich eine Geräuschmessung machen lasse oder nicht. Hält dich die Polizei an und sieht das die Ansaugung und AGA nicht in Kombination eingetragen sind können sie das Auto stilllegen, die wenigsten machen aber eine Geräuschmessung. Aus diesen Grund hat meine Eintragung zu 99% eine Bewandtnis. Am Ende mach ich eine Gutachten mit Geräuschmessung und 5000km später ist der Endtopf eingefahren und im Stand liegt der dB-Wert außerhalb der Toleranz.
Ich persönlich fahre ein V300d, hatte aber vorher ein RS3 und davor ein Golf 7 R. Beides mit ähnlichen Eintragungen und hatte selbst in Dresden bei einen bekannten Polizist keine Probleme.
Und das die Ansaugung die Geräuschmessung hinten beeinflusst ist kompletter Blödsinn, wenn überhaupt reden wir hier von 1dB.