Ich habe nun auch bei einem "Vermittler" im Internet bestellt. Beim Bestellen ist die Provision extra ausgewiesen. Der Vertrag sagt "zu zahlen bis zur Auslieferung" und auf der Seite der AGB's groß: wenn Händler oder Lieferant nicht liefert keine Provision.
In den AGBs finde ich nun einen Passus --> Provision ist zu zahlen bei Auslieferung oder Rechnungsstellung, je nach dem was eher eintrifft. Von einem konkreten Auslieferungstermin ist noch nicht die Rede (obwohl Mai anvisiert war) aber die Rechnung für die Provision ist nun gekommen, mit der Ansage ich hätte doch schließlich einen Vertrag mit einem Großhändler.
Was ist eure Meinung? Muss ich jetzt schon zahlen? Hatte eigentlich nicht vor zu zahlen, bis ich zumindest einen konkreten Liefertermin habe.