Zitat:
@StephanRE schrieb am 2. März 2020 um 12:03:01 Uhr:
Wenn das Auto zugelassen ist, ist dier zwingend erforderlich. Sonst darf man mit dem Auto ja garnicht fahren.
der fahrzeugschein ist, genau wie der führerschein, immer im Original mit zu führen. So steht es im Gesetz.
ja, das weiss ich, aber es ging ja darum, ob er für den Verkauf zwingend nötig ist.