Zitat:
@Gummihoeker schrieb am 23. April 2025 um 16:45:59 Uhr:
Dann gilt es ja, die Dame vor den unbegründeten Verdächtigungen ihres Betreuers zu schützen. Was ist denn das für ein Idiot, eine Schutzbefohlene derart in Aufregung zu versetzen?
Wende Dich an die Institution, die den Betreuer bestellt hat… viel Erfolg dabei!
Es ist leider etwas komplizierter, die sind gleichzeitig auch befreundet.
Trotzdem danke fürs Feedback.