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Q7 Rückruf: Jetzt ist es soweit

Audi Q7 2 (4M)
Themenstarteram 4. September 2018 um 13:05

Seit 2 Tagen erscheint die beigefügte Meldung in der Audi App. Also ist auch der Q7 wie die meisten anderen 3.0 TDI betroffen. Nach Rücksprache mit dem dem AZ haben die das auch schon bestätigt.

Beste Antwort im Thema
am 15. Juli 2019 um 6:53

Audi hat momentan einfach kein ganz glückliches Händchen mit den Motoren - und die Kommunikation ist unter aller Kanone. Ich habe im 2017 für mehr als 1.5 Mio CHF bei denen Autos gekauft und im 2018 nochmal für knapp unter 800k CHF (nicht BLP, sondern "echt"). Wir haben komplett auf Diesel gesetzt und ich hätte auch keinen SQ7 als Benziner gekauft. Insbesondere der 4G BiTu war für mich DAS Auto - sparsam, genug Leistung, aber eben etwas zu wenig Anhängelast.

Ich stehe auf dem Standpunkt, dass Fehler passieren können und das schliesst in einem gewissen Rahmen auch etwaige Schummeleien mit ein - sofern man daraus lernt und mit dem Mist aufhört. Aber man muss einfach anders kommunizieren als Audi das tut. Klare Kante: So geht das.

Die Audi-Absätze brechen ein, ein Diesel ist heute für mich nur noch "leasbar" (kaufen würde ich keinen) und rede einfach mal mit Deinem Werkstattleiter beim nächsten Service: Die haben gerade auch ziemlich die Schnauze voll von den Diesel. Kurzum: Es wird Dir einigermassen schwer fallen heute einen Diesel-Neukunden zu finden, der ähnlich zufrieden wie vor 4 Jahren war. Und: Das ist ein Riesenproblem für ein Unternehmen, dass Diesel in seiner DNA hat.

Ich rede hier nicht von Problemen, die sich wahrscheinlich noch halbwegs einfach abstellen lassen wie ein Kettenspanner, sondern vom grundsätzlichem Motordesign. Wäre das mit der Ölvermehrung so einfach, gäbe es eine Lösung. Wären die Motoren früher sauber gewesen, würden sie heute nicht so viel AdBlue saufen. Und würde der EAV halten, hätte man die Leistung nicht drosseln müssen. Heute ist es so, dass ich beim Service mittlerweile explizit darauf hinweisen muss, dass ich KEINE Updates haben möchte, weil es in der Vergangenheit nur Verschlechterungen gab. Ich werde weder Proaktiv informiert noch gibt es eine Art "Info" warum irgendwas gemacht wurde. Einfach nur auf Nachfrage: "Ja, das stimmt schon. Wir müssen das machen. Kommt von oben." - würde ich das mit meinen Kunden machen, würden die mich bis ans Ende der Welt laden. Es gehört eine gute Portion Ignoranz und Selbstverliebtheit dazu, wenn man nach eigenen Fehlern so miserabel kommuniziert.

Bis heute kann mir niemand sagen, ob mein SQ7 noch irgendwann einen Rückruf bekommt oder nicht. Das kann doch wirklich nicht wahr sein. Ich habe nie bei einem Wagen auch nur eine Sekunde an Wandlung gedacht - dafür bin ich nicht der Typ. Bei einem Neukauf berücksichtige ich das aber sehr wohl und behalte im Hinterkopf keine Fahrzeuge mehr von Audi zu kaufen, sondern nur zu leasen (einige habe ich leider gekauft - mit eklatantem Wertverlust).

An den meisten dieser "Emotionen" (bad vibrations :D) trägt die Kommunikation Audis einen grossen Anteil.

Und Audi darf gerne die Kundenzufriedenheitsstatistik, die TPI samt betroffener Fahrzeuge und die Anzahl der Wandlungen (auch gerne mit zeitlichem Kontext) veröffentlichen: Das würde ich begrüssen. Solange Mutmasse ich aber nach bestem Wissen und Gewissen weiter - es darf nicht sein, dass man diese Kommunikationssperre noch belohnt! Und wenn ein Motor zu etwas auf Kurzstrecke "neigt", heisst das einfach nicht, dass 100% der Fahrzeuge betroffen sind.

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Hat jemand was von

https://www.gansel-rechtsanwaelte.de/.../...otor-schadensersatz-zahlen

Mitbekommen? Das ist m.W. dass erste Mal, dass ein deutsches Gericht auf den EuGH abstellt.

Der Generalanwalt des EUGH schlägt dem EUGH vor , Käufern von Fahrzeugen mit unzulässiger Abschalteinrichtung einen Ersatzanspruch gegen den Fahrzeughersteller zuzugestehen . Einer Sittenwidrigkeit bedarf es unter Berücksichtigung der Schlussanträge des Generalanwalts Rantos erst gar nicht.

In aller Regel folgt der EUGH den Schlussanträgen des Generalanwalts .

Vielleicht tut sich doch etwas Positives .

Gruß Püdo

Wir haben unsere Klage beendet. Die Kuh ist verkauft und somit machte es kein Sinn weiter zu klagen. Ich wünsche euch denn noch viel Glück! Ich werde, wenn es ok ist, euch hier noch etwas mit weiterverfolgen. Ich stecke schon viel zu lange in dem Thema jetzt mit drin um es gänzlich zu beenden :/ :D

Hallo zusammen,

nachdem ich im April eine Güteverhandlung beim LG Stuttgart hatte (Q7 EA897evo, 01/2017),

hat im Anschluß der Richter entschieden, dass das KBA Ihm schriftlich antworten muss ob für mein Fahrzeug ein verpflichtender Rückruf nach 23X6 vorliegt.

Mal sehen was das KBA antweorten wird und vor allem WANN?

Mittlerweile habe ich bereits einen Posatzustellungsauftrag des KBA erhalten, welcher eindeutig die Übermittelung meiner Halterdaten zwecks Stilllegung meines Fahrzeuges an das zuständige Ordnungsamt beinhaltet.

Ich halte Euch auf dem Laufenden...

und werde weiterhin frei nach dem Motto verfahren

"Wer nicht kämpft, hat schon längst verloren."

PeterQ7-2017

Zitat:

@eisblatt schrieb am 20. Juni 2022 um 14:23:31 Uhr:

Wir haben unsere Klage beendet. Die Kuh ist verkauft und somit machte es kein Sinn weiter zu klagen. Ich wünsche euch denn noch viel Glück! Ich werde, wenn es ok ist, euch hier noch etwas mit weiterverfolgen. Ich stecke schon viel zu lange in dem Thema jetzt mit drin um es gänzlich zu beenden :/ :D

Hallo eisblatt,

warum hast du die Klage beendet ? Du kannst doch den Restwert ( Neupreis - Verkaufspreis ) weiter einklagen . So mache ich es jedenfalls , auf Anraten meines Anwalts .

Gruß Püdo

Zitat:

@puedo schrieb am 22. Juni 2022 um 11:18:42 Uhr:

Zitat:

@eisblatt schrieb am 20. Juni 2022 um 14:23:31 Uhr:

Wir haben unsere Klage beendet. Die Kuh ist verkauft und somit machte es kein Sinn weiter zu klagen. Ich wünsche euch denn noch viel Glück! Ich werde, wenn es ok ist, euch hier noch etwas mit weiterverfolgen. Ich stecke schon viel zu lange in dem Thema jetzt mit drin um es gänzlich zu beenden :/ :D

Hallo eisblatt,

warum hast du die Klage beendet ? Du kannst doch den Restwert ( Neupreis - Verkaufspreis ) weiter einklagen . So mache ich es jedenfalls , auf Anraten meines Anwalts .

Gruß Püdo

Beendet wurde die Klage weil wir ihn Verkauft haben. Dadurch dass es aktuell schwer nachweisbar ist, was die mit den Autos gemacht haben, macht es bei uns kaum Sinn weiter zu klagen. Auch beim Thema Restwert. Wir sind in erster Instanz schon gescheitert mit der Klage...

Mein Verfahren ist mittlerweile vor dem OLG Frankfurt/Oder, und es war gut, die Klage laufen zu lassen, obwohl das Auto längst verkauft ist, denn ab sofort geht die Party so richtig los:

 

https://www.heise.de/.../...otene-Abschalteinrichtung-ein-7179798.html

Zitat:

@puedo schrieb am 15. Juni 2022 um 09:50:50 Uhr:

Der Generalanwalt des EUGH schlägt dem EUGH vor , Käufern von Fahrzeugen mit unzulässiger Abschalteinrichtung einen Ersatzanspruch gegen den Fahrzeughersteller zuzugestehen . Einer Sittenwidrigkeit bedarf es unter Berücksichtigung der Schlussanträge des Generalanwalts Rantos erst gar nicht.

In aller Regel folgt der EUGH den Schlussanträgen des Generalanwalts .

Vielleicht tut sich doch etwas Positives .

Gruß Püdo

Hallo zusammen,

@peudo: schön und gut, wenn diese neue Rechtsprechung kommt, aber Audi und KBA bestreiten bisher überwiegend erfolgreich, dass beim Q7 3.0 TDI mit 200 kW und MKB CTRC unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut sind. Solange dies nicht erwiesen ist, gibt es auch nach der potentiellen neuen Rechtsprechung keinen Ersatzanspruch.

Ich hatte in einem meiner letzten Posts erwähnt, dass ich den AdBlue-Verbrauch dokumentiere. Hier das Ergebnis (wohlgemerkt vor Software-Update): Ich komme mit 10 l AdBlue rund 7.700 km weit. Mein AdBlue-Verbrauch liegt bei rund 1,5 % des Kraftstoffverbrauchs. Laut ADAC müsste der AdBlue Verbrauch bei einer ordnungsgemäßen Abgasreinigung aber 3 - 5 % des Kraftstoffverbrauchs betragen. Mit anderen Worten wird zu wenig AdBlue eingespritzt, was wiederum zu den von der DUH gemessenen, erhöhten NoX-Werten führt. Passt alles prima zusammen. Jetzt brauchen wir nur noch ein Gericht, dass den Tatsachen wirklich auf den Grund geht.

Wer dokumentiert noch? Ich wäre natürlich an weiteren Zahlen interessiert. Bitte schreibt dazu, ob vor oder nach Software-Update!

Zitat:

@madkissTM schrieb am 14. Juli 2022 um 18:29:06 Uhr:

Mein Verfahren ist mittlerweile vor dem OLG Frankfurt/Oder, und es war gut, die Klage laufen zu lassen, obwohl das Auto längst verkauft ist, denn ab sofort geht die Party so richtig los:

https://www.heise.de/.../...otene-Abschalteinrichtung-ein-7179798.html

Die DUH hat das Fahrzeug meiner Mutter mittlerweile zweimal gemessen: nach der Sommermessung 2021 gab es eine Wintermessung 2022. Durch diese zweite Messung wollten wir sehen, ob die Abgasreinigung bei kalten Temperaturen schlechter oder vielleicht sogar gar nicht arbeitet. Im Ergebnis fanden sich keine Hinweise auf ein Thermofenster. Die Ergebnisse der Wintermessung bestätigten vielmehr die Werte der Sommermessung.

aufgrund der zu erwartenden Änderung der Rechtsprechung des BGH und des europäischen Gerichtshofes gehen wir von einer Neuauflage des Diesel Abgasskandals aus. Sämtliche Hersteller sei es VW, Mercedes, Audi, Opel, Ford, Porsche, BMW oder andere haben das so genannte Thermofenster in ihrer Motorsteuerung Software eingebaut. Dies ohne Ausnahme. Somit sind die Chancen auf Schadensersatz bzw. Rückgabe der jeweiligen Fahrzeuge, auch ohne Rückrufschreiben des Kraftfahrt Bundesamts, enorm gestiegen.

Dies gilt auch wenn Sie Ihr Fahrzeug zwischenzeitlich verkauft haben sollten.

Dies gilt auch wenn Sie Ihr Fahrzeug zwischenzeitlich verkauft haben sollten.

Zögern Sie nicht Ihre Ansprüche durch uns überprüfen zu lassen. Wir stehen gerne zu Ihrer Verfügung.

EuGH-Generalanwalt bestätigt Schadensersatz bei unzulässigen Abschalteinrichtungen (Thermofenster)

Der Generalanwalt beim EuGH verschafft den geschädigten Diesel-Käufern massiven Rückenwind.

Viele deutsche Gerichte und selbst der Bundesgerichtshof hatten zuletzt Schadensersatzansprüche von Erwerbern von Dieselfahrzeugen, die mit einem sogenannten Thermofenster ausgestattet sind, mangels Vorsatz und Sittenwidrigkeit verneint. Folgt man der Stellungnahme des Generalanwalts, kommt es aber nicht mehr darauf an, ob der Hersteller vorsätzlich und sittenwidrig gehandelt hat. Denn eine Haftung ergibt sich bereits dann, wenn in dem Fahrzeug unzulässige Abschalteinrichtungen implementiert worden sind.

Da der Europäische Gerichtshof den Anträgen des Generalanwalts in der Regel folgt, haben sich die Erfolgschancen für betroffene Dieselfahrer dramatisch erhöht.

Es tut sich wieder etwas !!! Nicht aufgeben !

Gruß Püdo

Zur Ergänzung : Die ersten beiden Beiträge sind das Schreiben meines Anwalts ( passten nicht in einen Post ) ....

Gruß Püdo

Zitat:

EuGH-Generalanwalt bestätigt Schadensersatz bei unzulässigen Abschalteinrichtungen (Thermofenster)

Was versteht man unter "Thermofenster"?

Zitat:

Zitat:

EuGH-Generalanwalt bestätigt Schadensersatz bei unzulässigen Abschalteinrichtungen (Thermofenster)

Was versteht man unter "Thermofenster"?

https://www.sueddeutsche.de/.../...m-teuren-nischenprodukt-1.3595433-2

 

Der Artikel ist aus 2017, fasst die Problematik aber ganz gut zusammen: "Experten sprechen von einem "Thermofenster", wenn die Abgasreinigung abhängig von der Außentemperatur gesteuert wird."

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