Gibt es schon Neuigkeiten zur Frage der Garantiebegrenzung der Batterie? 80.000 km? 100.000 km? Gesamtlaufleistung oder nur 'elektrisch' gefahrene km? Was bedeutet dies für Leasingnehmer mit einer Gesamtlaufleistung über die Garantiebegrenzung hinaus? Nachzahlung bei Rückgabe wie bei abgefahren Reifen? Oder wird dies gleich über eine höhere monatliche Leasingrate kompensiert? Wie verhält es sich insoweit mit der Anschlussgarantie nach 2 Jahren? Fragen über Fragen ... ;-)