Ich würde folgendermaßen vorgehen:
- Wird ein Zeuge seitens der Polizei genannt?
- Schreibste rein du hast am MP3 Player der über AUX angeschlossen ist ein Lied eingestellt (von Handy keine rede)
Ergebnis wird sein, es wird eingestellt. Die haben keinen Nachweis, dass es ein Handy war. Ist so ziemlich das gleiche Prinzip wie Be- und Entladen im Bereich von Parkscheinautomaten...