Hallo,
Abschließend nochmals meine kurze Zusammenfassung:
Fünf Tage nach dem Update und wenigen Kilometern Fehler Motorsteuerung.
Fehleranalyse in der VW-Werkstatt ergab defekter AGR-Kühler. Kulanzantrag wurde aufgrund des Fahrzeugalters (Bj. 2009) und den gefahrenen Kilometern (165.000 km) umgehend abgelehnt.
Hab dann den Golf (2,0 TDI) in eine andere VW-Werkstatt gebracht, erneute Analyse: AGR-Ventil defekt.
Dieses habe ich dann tauschen lassen und es wurde ein erneuter Kulanzantrag gestellt. Das ausgebaute, "defekte" AGR Ventil hat lediglich geklemmt, meiner Meinung nach Ursache aufgrund vom geringeren Regelbereich des Ventils vor dem Update. Dies habe ich dem Werkstattleiter auch so mitgeteilt und er hat mir zugesichert alles mögliche bei VW zu versuchen. Gestern dann die erneute Ablehnung des Kulanzantrages.
Ich werde die nun die Rechnung von 1.150 € berappen. Rechtlich dagegen vor zu gehen macht wohl keinen Sinn, Kulanz hat keine rechtliche Grundlage, und einen Zusammenhang mit dem Ausfall des Ventils aufgrund des Updates kann ich wohl auch nicht beweisen.
Will nun das ganze abhaken und mich mit fröhlicheren Gegebenheiten beschäftigen.
Für die Zukunft gilt: Auch andere Hersteller bauen gute Autos.