Hallo zusammen,
ich denke folgender Link klärt die die offenen Fragen. Auf der Seite gibt es auch einen Link zu einem Schadenkatalog, ähnlich (oder vielleicht auch identisch) zum Leasing-Schadenkatalog. Meiner Meinung gibt es da keinen großen Unterschied zum Leasing, wenn man mal von den Eigentumsverhältnissen absieht.
https://www.volkswagen.de/.../autokredit-mit-schlussrate.html
Zitat, irgendwo in der Mitte der Seite:
"Beim Volkswagen AutoCredit bekommt der Kunde dieses Rückgaberecht schriftlich: Wer ein Fahrzeug über den AutoCredit finanziert, hat ein verbrieftes Rückgaberecht gegenüber dem ausliefernden Händler. Sofern das Fahrzeug in vertragsgemäßen Zustand ist ( mehr dazu im Online-Schadenkatalog https://schadenkatalog.vwfs.de/fahrzeugcheck.html), es also normale Gebrauchsspuren hat und die vereinbarte Laufleistung eingehalten wurde, muss der Händler das Auto am Ende der Laufzeit zurücknehmen, wenn der Kreditnehmer es nicht weiterfahren möchte."