Zitat:@DerJohann2903 schrieb am 3. Juni 2025 um 14:24:37 Uhr:
• "Anhebung der Bruttolistenpreisgrenze bei der sog. Dienstwagenbesteuerung für die Begünstigung von Elektrofahrzeugen von 70.000 € auf 100.000 €, § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 Nr. 3 und Satz 3 Nr. 3 EStG-E. Die Regelung soll für Kraftfahrzeuge gelten, die nach dem 30.6.2025 angeschafft werden, § 52 Abs. 12 Satz 6 EStG-E.
Der 30.06 ist also der Stichtag :) Zitiert aus anderem Thread
Danke für die Info, ich hatte mich mit dem Thema überhaupt nicht beschäftigt, habe letze Woche einen Q6 Quattro für zufällig 99.900€ Brutto (Firmenleasing) bestellt. :-)