Zitat:@navec schrieb am 2. September 2025 um 08:08:57 Uhr:
Das Autohaus ist dann in jedem Fall aus der Gewährleistung, was die Kupplung betrifft, raus.....Überprüfen kann man die Kupplung z.b. zwischen 2000 und 3000rpm im höchsten Gang, wenn man aus konstanter Fahrt heraus Vollgas gibt.Dann darf sich die Motordrehzahl im Verhältnis nicht schneller erhöhen, als die Tachoanzeige...
Aber ist es nicht so, dass das Problem unter die Gewährleistungspflicht des Autohauses fällt, da der Mangel beim Kauf schon vorhanden war und im TÜV-Bericht dokumentiert wurde?
"Der Mangel muss ja schon bei Übergabe vorgelegen haben, um in die Sachmängelhaftung zu fallen" (siehe ADAC) und hier ist das der Fall durch Dokumentierung im TÜV-Bericht.
Der Bericht ist ja vom 02/2025 und der Kauf ist 08/2025.
Kann aber auch sein, dass ich mich gerade ganz gewaltig täusche, ich lasse mich gerne anders belehren😅