Danke für Eure schnelle Antworten.@206driver / Es kann auch durchaus sinnvoll sein, die 5-Jahres-Garantie explizit im Kaufvertrag zu erwähnen.
Klar, sowieso. Aber wenn es nicht stimmt, dann muss man wieder Klagen (Papierkram, Anwälte usw.)
Ja bleibt mir nichts anderes übrig.
Danke Euch.
Vielleicht meldet sich einer, der damit Erfahrung gemacht hat.
Hab ja noch ein wenig zeit.