Zitat:
@Linksfahrer64 schrieb am 17. November 2017 um 17:31:36 Uhr:
Zitat:
Ich meinte ja auch damit, dass wenn ich selbst mit einer Situation überfordert bin, dann froh bin, wenn ich ein Kaufvertrag präsentieren kann, wonach ich ausweislich dieses Kaufvertrages das Fahrzeug einen Tag vor dem so genannten Tattag veräußert zu haben. Und damit ich auch aus der Halterhaftung raus bin, steht dann natürlich im Kaufvertrag auch drinne, dass die Halter Eigenschaften mit dem Tag Des Kaufvertrages auf den Käufer übergegangen sind. Und weiter bin ich auch froh, wenn im Kaufvertrag drin steht, dass der vermeintliche Käufer am Tage des Ausstellungs Datums des Kaufvertrages nur eine Anzahlung geleistet hat. So kann ich dann später argumentieren, und viel mehr beweisen, dass der Käufer das Fahrzeug letztendlich doch nicht genommen hat, weil es ja auch noch weiterhin auf meinen Namen läuft. Behörden sind nämlich bekannt dafür, gerne alles nach zu prüfen. Und wenn eine Behörde feststellt, dass das Fahrzeug noch auf meinen Namen läuft, kann ich so gleich argumentieren dass der Käufer das Fahrzeug zurückgebracht hat.
Das wäre natürlich mal ein Schachzug 😁