Zitat:
@amschulze schrieb am 5. März 2024 um 06:19:53 Uhr:
Was ist mit dem Thema Beweislastumkehr? Dein Verkäufer muss das erste Jahr beweisen, dass der Fehler nicht schon vor dem Verkauf bestand. Natürlich muss man jetzt gucken wie man damit umgeht. Entweder man versucht das jetzt erstmal vorsichtig, oder man holt gleiche bei Rechtsanwalt Keule raus usw.. aber vermutlich hat der Händler keine Chance das Rechtssicher zu beweisen das der Fehler nicht Bestand.
Naja das kann er ja gerne Versuchen 🙂 , Tatsache ist das , dass Auto erst vor einem Monat gekauft wurde sollte es ein starker Verschleiß an einen der Kupplungen
Sein oder an der Mechantronik wird sich denk ich beweisen können das es unmöglich ist das in einem Monat
Mit Grade mal 1000km Plus hinzubekommen.