Ich habe mir - nachdem mich die Lounge seit Wochen nur noch anschweigt - nochmal meine Vertragsunterlagen angeschaut. Bestelldatum ist 12.09.2020, damals angekündigt "Liefertermin unverbindlich: M. 12.2020". Im November habe ich dann die Bestellbestätigung erhalten. Dort steht dann "unverbindlicher Liefertermin: April 2021". Das stand auch zwischenzeitlich in der VW Lounge.
Jetzt meine Frage - wenn ich den Händler in Verzug setzen will, gilt dann das erste oder das zweite Datum? Weil bei Lieferung im Dezember 2020 wäre er ja schon bald im Verzug mit den 6 Wochen. Bei April 2021 wäre das ja noch ewig hin. Frage mich halt, wie das mit Übergangsmobilität ist in dem Fall.