Zitat:
@pufferhecht schrieb am 4. August 2025 um 15:19:09 Uhr:
Ich zitiere aus §5 StvO
"...Wer überholt, muss sich so bald wie möglich
wieder nach rechts einordnen. ....
(4a) Das Ausscheren zum Überholen und das Wiedereinordnen sind rechtzeitig und deutlich anzukündigen,
dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. "
LG
Als letzter Senf dazu: Ich wohne, wie gesagt, in Österreich! § 5 StVO lautet hier völlig anders und hat nichts mit dem Überholen zu tun. In unserer StVO ist es nicht so geregelt, es wird vielmehr das Blinken NUR bei Beginn des Überholvorganges erlaubt. Ich denke daher nicht, dass ich grundlegend falsch fahre.
Aber wie bereits erwähnt, das hat hier nichts mehr mit dem A6 zu tun. Ich möchte mich bei allen für die Antworten bedanken!