Eigentlich hat der Händler doch ein Erklärungs - Problem.
Wie will er denn begründen mit gleichem Datum einen Kaufvertrag ( mit Barverkauf ) und einen Finanzierungsvertrag auf den gleichen Käufer, für das gleiche Fahrzeug abgeschlossen zu haben ???
Welcher Kunde geht am Vormittag in ein Autohaus und kauft per Vertag ein Auto ( Barverkauf ) und taucht am gleichen Tag wieder im Autohaus auf und hat es sich anders überlegt und will eine Finanzierung ???
Der Händler hätte dann vermutlich im Kaufvertrag aus dem Barverkauf auch eine Finanzierung machen müssen.