Zitat:
@Floo1993 schrieb am 17. April 2018 um 14:19:52 Uhr:
3l BiTdi z.b. hat 356 an der VA, 3L TFSI auch... S6 sowie RS6 sowieso.
Also bei den kleinen TDI ist es kein Problem.
Ok besten Dank!
Da bei den kleinen TDI die Eintragung nur bis 18 Zoll geht, werde ich wohl nochmal beim TÜV vorfahren müssen, wenn ich das richtig lese?
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.