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Renault 2 Clio

Parkrempler an meinem Clio

Zitat: @Coestar schrieb am 26. August 2015 um 15:11:01 Uhr: eigentlich NEIN, da die Polizei den Schaden auf mit Messlatte etc. festgehalten hat. Dennoch wäre ich vorsichtig und würde ggf. beim kleinsten Anschein auf "Stress" mir einen RA nehmen der auf Verkehrsrecht Spezialisiert ist. Der Versicherer hängt zwischen den Stühlen - der eigene Kunde sagt ggf. das war ich nicht und ein für den Versicherer Fremder möchte Geld sehen...Da greift auch der Passus, dass eine Haftpflichtversicherung unbegründete oder nicht gerechtfertigte Schäden ablehnt (ggf. auch vor Gericht) - das nennt man passiven Rechtsschutz. Allerdings sind Versicherer auch wirtschaftlich denkend unterwegs. Man wird also nicht für einen Kleinbetrag, einen Rechtsstreit führen wollen. Die Schadenabteilung wägt da auch ab... Vielen Dank für die Antwort. Die Schadensnummer für den RA habe ich schon hier liegen und werde, sobald es zu Stress kommt, diesen auch einschalten. Zusätzlich zum Polizeibericht habe ich Fotos von beiden Schäden im Originalzustand und Zeugen, die belegen können, dass die Fotos der Wahrheit entsprechen und vom Tag der Unfallfeststellung stammen. Aber auch die Fotos werde ich erst auspacken, sobald der Gutachter meint, dass er das nicht eindeutig feststellen kann, da eben bei einer Partei schon Schäden entfernt wurden. Ich denke eher, dass auch der mögliche Unfallhergang überprüft wird, da sich der Unfallgegner wohl weigert, seine Schuld einzugestehen - anders kann ich mir den bestellten (inzwischen 3.!) Gutachter nicht erklären. Muss ja auch alles seine Versicherung tragen.