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BMW E46 3er

Neu! Rückruf Fahrerairbag

Hallo zusammen! Ich verfolge diese Diskussion hier sehr aufmerksam, da ich ebenfalls ein solches Schreiben bekommen habe. Auch in meinem Schreiben ist die Empfehlung den Wagen nicht mehr zu bewegen fett gedruckt! Nach einem Telefonat mit dem Münchner Kundendienst, dessen Telefonnummer im Schreiben angegeben war, hatte ich heute einen Termin in der hiesigen BMW Werkstatt. Das Ergebnis der Untersuchung war, dass der bei mir verbaute Airbag in die „Kategorie 1“ fällt, und ausgetauscht werden muss! Was sich hinter dieser „Kategorie 1“ verbirgt konnte, oder wollte der BMW Typ mir nicht sagen. Er hatte natürlich vollstes Verständnis für meinen Ärger, aber mehr, als mich an den Kundenservice in München zu verweisen, fiel ihm nicht ein. Daraufhin habe ich erneut in München angerufen, und mich nach der weiteren Vorgehensweise erkundigt. Die Quintessenz des ergebnislosen Gesprächs war: - es wird mir dringlich empfohlen den Wagen nicht mehr zu fahren - der Wagen sei „etwas zu alt“ um ein Ersatzfahrzeug zu bekommen - mein Anliegen bzw. mein Unmut wird an entsprechende Stelle weitergeleitet Ehrlicherweise ist der E46 (EZ 8/98, 318i, 268170km, alles original inkl. Buslenkrad ??) nicht unser einziges Auto, aber bei einer fünfköpfigen Familie sind zwei Pkw durchaus nötig. Wie ist denn hier die rechtliche Lage? Die eingeschränkte Mobilität ist das eine Thema... aber wenn ich mich jetzt darauf einließe den Wagen stillzulegen, dann kann ich den auch gleich abmelden; und wo stell ich den dann hin? Sobald ich ein Update hab, gebe ich hier Rückmeldung Gruß T