Hallo,
Ich würde diese Thema gerne nochmal aufgreifen.
Die Erklärung seitens VW, sich auf die AGB zu berufen und einfach vertraglich vereinbarte Dienste zu beenden, halte ich für sehr fragwürdig. Im Extremfall könnten sie einfach alle Dienst bis auf einen verbleibenden beenden und immer noch behaupten, das dies durch die AGB abgedeckt sei.
Ich habe übrigens auf meine Nachfragen bei VW die gleiche Reaktion, wie bereits beschrieben, erhalten.
Folgende Punkte würden mich nun besonders interessieren:
a) Gibt es inzwischen neue Informationen/Lösungsvorschläge seitens VW?
b) Gibt es eine juristische Einschätzung (Anwalt/Verbraucherberatung/ ... ), ob die Bedingungen der AGB überhaupt rechtlich zulässig ist oder hier den Kunden nicht unzumutbar benachteiligen?
Viele Grüße,
Martin