In Reparaturangelegenheiten hinsichtlich Ersatzwagen ist VW mein Ansprechpartner. Das Autohaus/die Werkstatt muss die Kosten für den Ersatzwagen nicht übernehmen.
In meinem Fall hat, wie du richtig erkannt hast, ein Fehlverhalten aus Unwissenheit seitens des Autohauses zu den Unkosten geführt. Somit könnte VW nach Prüfung des Falls sagen, das Autohaus muss die Kosten übernehmen.
So oder so erwarte ich als Kunde beim Kauf eines teuren Neuwagens, das ich mit solchen Sachen nicht belastet werde und Theater mit der hinterherlaufen der Kosten hab. Ich erwarte als Kundenservice das das Fehlverhalten bzw die Gewährleistung greift ohne das ich große Umstände habe.
Meiner Meinung nach ist das nicht zuviel erwartet.
Und die Forderungen beim Händler mit Androhung von rechtswegen halte ich in diesem Fall für zuviel Aufwand und Kosten für mich, die damit einhergehen. Ganz zu schweigen die Nerven die man bei sowas lässt.
Auf den Punkt gebracht. Ob VW oder Händler/Autohaus/Werkstatt die Kosten bzw die Serviceleistung übernehmen ist mir völlig egal.
Ich erwarte als Kunde das man sich da (um mich) kümmert, wenn kein Fehlverhalten meinerseits vorliegt.