Das du deine Anhängekupplung drauf hattest, würde ich verschweigen....sonst könnte es passieren das du den Schaden beim Gegner mitzahlen darfst. Gibt´s ein neues Urteil über Anhängekupplungen, da hatte einer geklagt, der auch einem mit Ahk drauf gesemmelt ist, und da die Ahk wohl größeren Schaden beim Verursacher gemacht hatte, hat dieser wiederum geklagt und gewonnen !!!
Also Ahk ABNEHMEN, wenn sie nicht gebraucht wird!!!!