Zitat:
Original geschrieben von chris101256
Update: Haben eben mit der Werkstatt telefoniert, sie warens nicht.. welch' Ueberraschung 🙁
Der Kundenbetreuer hat mit dem Werkstattmeister und dem Mechaniker gesprochen. Die Argumentation ist, die Scheibe war sehr stark verschmutzt, da haette ich vorher gar keine Kratzer erkennen koennen und ausserdem hat der Mechaniker die Scheibe nur mit der Hand angefasst und nicht mit Werkzeug, da kann ja garnichts dabei verkratzt werden. Ausserdem stuende Aussage gegen Aussage. Schutzbehauptungen und sich querstellen, eine recht schwache Leistung wie ich finde.
Das Witzige ist, dass der Kundenbetreuer bis dahin noch nichts von den Bildern/Video wusste, vielleicht haette er dann nicht so forsch argumentiert. Da musste er erstmal schlucken. Spontan vermutete er, dass man auf dem Video eh nichts erkennen kann, weil die Qualitaet zu schlecht sei und wie gesagt, fingerdick Dreck auf der Scheibe.
Naja, ich habe ihm gesagt, dass es zwei Zeugen und Bilder gibt und dass ich das notfalls mit Rechtsmitteln durchsetzen werde, auch wenn ich das wirklich nicht will und dass wir uns auch guetlich einigen koennen. Er leitet das jetzt so an die Geschaeftsfuehrung weiter und meldet sich dann nochmal naechste Woche.
Einen strategischen Fehler hat er gemacht. Ich habe ihm angeboten, die Bilder zuzuschicken. Dann haetten sie naemlich erkennen koennen, dass sie aus der Nummer nicht rauskommen. Darauf ist er aber nicht weiter eingegangen. Dieser Fehler wird sei evtl. noch teuer zu stehen kommen.
Hierzu kann ich nur sagen, dass sich die Werkstätte immer sträuben könnte.(teilweise auch muss)
1. Du hast einen Zeugen- die Werstätte auch. Einen Mitarbeiter von ihnen.
2. Woher willst Du beweisen, dass das Video/Foto nicht schon vor längerer Zeit aufgenommen wurde?
Bitte verstehe mich nicht falsch. Grundsätzlich glaube ich Dir auch.
Ich hatte auch schon mein Lehrgeld gezahlt. Beim Radwechsel wurde der li. und re.Schweller ruiniert.
Aber um mich geht es jetzt nicht.
Du hast nur dann wirklich eine Chance, wenn Du bei der Fahrzeugübergabe zusammen mit den serviceberater das Fahrzeug genau durchsiehst, und Du mit Ihm bestehende Mängel mit Unterschrift bestätigst.
Ob dein Anwalt wegen des "Bagadellschadens" ca < € 700,- ein großes Fass aufmachen will bezweifel ich jezt mal.
Ich wünsche Dir trotzdem das Du zu deinem Recht kommst.
Ob auf Kulanz oder über den Rechtsweg.
Lg.