Hallo beschäftige mich auch mit dem Thema Nutzlasterhöhung.
Ich höre hier in dem Zusammenhang immer wieder den Begriff "Behördenfahrzeug". Das würde heißen, das nur eine Behörde ein Fz mit einer Nutzlasterhöhung haben kann.
Der Berater beim Freundlichen hat aber gesagt das ich meinen 325 auch auf die größere Bremse (Träger, Sättel Scheibe ) bestellen kann und auch damit dann fahren kann.
Das ganze sei legal (TÜV etc) und richtig, das FZ ja damit auch so vom Hersteller hätte so gekauft werden können.
Kann mir denn mal einer erklären was in dem Zusammenhang eine Nutzlasterhöhung eigentlich ist .
Darf ich dann mehr Anhängelast ziehen oder ist die Nutzlast gemeint in der Form das durch die Sonderausstattung der Behörden FZ diese schwerer sind ?
Irgendwie ein vertracktes Thema.
Bin auf Eure Tips gespannt.