Zitat:
@RachelGreen schrieb am 5. Juli 2018 um 18:29:45 Uhr:
Erklärt man nicht mit seiner Unterschrift die AGB und widerrufsbelehrungen gelesen, verstanden und damit einverstanden zu sein? Es sei denn man ist nicht geschäftsfähig, weil man minderjährig ist oder, nachweislich, nicht mehr alle Latten am Zaun hat.
Was will ein Anwalt da drehen?
Vorausgesetzt mit dem Auto ist alles in Ordnung!
Wenn nicht, wird es dennoch ein steiniger Weg zu Erfolg.
Dann gilt Verkäufer verklagen was aber bedeutet, dass der Kredit weiter bedient werden muss. Denn wie gesagt, Händler und Bank sind verschiedene Unternehmen.
Schließlich haftet nicht die Bank für Fehlverhalten des Händlers bzw des Herstellers.
Na, das Gesetz sieht einige Pichtangaben und eine fehlerfreie Widerrufsbelehrung vor. Da ist egal, was man unterschrieben hat, so sind die Gesetze und daran haben sich die Banken zu halten 🙂