Hallo, ich habe mich hier angemeldet, weil ich auch Interesse an einem Buggy habe. Die Beiträge in dieser Diskussion entsprechen im Grossen und Ganzen ja der Wahrheit, auch die Illegalen. Was aber kein Tüv-Prüfer gerne verrät, weil es ja mehr arbeit macht: Ein KFZ, welches in einem eurpäischen Land bereits zugelassen war, muss auch in Deutschland zugelassen werden, evtl. Änderungen z.B. an der Beleuchtung usw. müssen vorgenommen werden. Wenn die Zulassungs- und Umbaukriterien zwecks H-Zulassung nachweislich erfüllt sind, sehe ich kein Problem bei einer solchen Zulassung, denn die Kriterien sind gestzlich festgelegt. Ich habe einen sehr guten und freundlichen Prüfer von der DEKRA in meiner Firma ( Spedition ) und werde den mal zu seiner Meinung fragen. Werde seine Meinung dann hier mal weitergeben. Ich fahre selber einen Sharan VR 6, den ich mit einem R 32- Klappenauspuff ausstatten möchte, sollte nach seiner Meinung kein Problem darstellen und der mir etwas gesagt hat, hat er das auch nicht "vergessen" und ich habe schon mehrere Umbauten bei ihm eintragen lassen, nicht nur an diesem Auto. Es liegt eben nicht nur an der Kommunikation mit dem Prüfer, der eintragen soll, sondern auch an der handwerklichen Ausführung des Umbaus und viel wichtiger, dass man nicht erst baut und dann mit der Tür ins Haus fällt, sondern erst mit der "wichtigen" Person redet und im Vorfeld klärt, was möglich ist und was nicht. Ich habe mit meinem Prüfer Glück, er ist ein Mensch und kein "Beamter".