Zitat:
@Momo7 schrieb am 4. Februar 2019 um 08:51:51 Uhr:
Die Kamera hat eine Linse aus Glas. Ein Schaden wird durch die Teilkasko abgedeckt, da Glasbruchschaden.
Hallo Herr Dreger, ich habe eben mit der Sachbearbeiterin in Hannover telefoniert. Dieser Schaden ist kein Glasschaden, da es sich um eine Kamera (komplett) handelt, welche bedingungsgemäß nur in der Vollkasko bezahlt werden würde, in der Teilkasko als Glasschaden wird es nicht anerkannt und daher ausgeschlossen. Die Kollegin schreibt Ihne noch etwas dazu. Es tut mir leid, aber nur wenn man das Glas hätte tauschen können, wäre es u.U. ein zu erstattender Schaden, jetzt ist es halt ein Kameratausch.
Das hab ich ich von meine Versicherung erhalten alleine die linse kann man nicht tauschen