Zitat:
@P990i schrieb am 30. Oktober 2017 um 07:37:33 Uhr:
aditreiber, soweit es hier bisher kommuniziert wurde, ist ein lückenloser Nachweis im Serviceheft durch VAG erforderlich.
In einem Fall soll - wenn ich mich richtig erinnere - auch EIN Eintrag einer freien Werkstatt unschädlich gewesen sein.
Der VW-K.O.nzern hat seine Bedingungen so gestaltet, daß es alleine in seiner Entscheidung liegt, was zählt.
Du kannst es also nur ausprobieren.
In 2017 wird mehr gehen, als ab 2018.
Ich hatte 2 Inspektionen (150000 und 180000) bei einer freien Werkstatt machen lassen und habe nach meinem update (178000) das AGR Ventil getauscht bekommen (192000). Alles auf Maßnahme..