Auf die Steuergeräte-Thematik kann ich mangels Wissens nicht eingehen, aber beim Thema „Anpassungen direkt ab Werk“ (bspw größere Lüfter): Das wird im Fahrzeugschein ja darüber geregelt, dass zwischen werksseitiger und nachgerüsteter (egal von wem) AHK unterschieden wird und dann bspw die Lasten oder auch die Steigungsangaben nach unten angepasst werden ggü. der Werks-AHK. Das ist nichts Neues.
Und auch bei älteren Fahrzeugen werden über die Elektroniksätze der nachgerüsteten AHKs die Parksensoren deaktiviert (bei BMW erscheint dann die AHK vollflächig im Infotainment-Display - und das auch schon 2015). Ist dann im Zweifel eine Komforteinschränkung ggü. der Werks-AHK.