Zitat:
@AlexanderWachs schrieb am 14. Oktober 2015 um 10:45:48 Uhr:
Moin Moin,
vielleicht ein wenig zur Erläuterung:
Die Ansprüche der PKW Besitzer richten sich primär/zunächst gegen die Verkäufer (Händler), wenn ein PKW die Abgasnorm nicht erfüllt ist das ein Mangel. Dann kann der PKW Besiitzer dem Verkäufer (Händler) eine Frist zur Nachbesserung setzen, wenn diese dann nicht zeitnah erfolgen kann sondern vielleicht erst in einem Jahr, stehen dem Besitzer eine Vielzahl von Ansprüchen zur Verfügung.
Natürlich werben jetzt Anwälte um Mandate und Werbung ist immer mit Vorsicht zu genießen, aber ich denke tatsächlich, dass die ersten, welche agressiv ihre Rechte einfordern, einen deutlich besseren Schnitt machen werden, als diejenigen, die erst in einem halben Jahr der Masse hinterhertraben - völlig unabhänig von einer möglichen Verjährung der Ansprüche.
Mit freundlichen Grüßen
[Inhalt wegen Verdacht auf Schleichwerbung von MOTOR-TALK entfernt]
Hallo Alexander,
da stimme ich zu. Das ist die normale Vorgehensweise.