… kurzer Stand der Dinge:
Am 22. Februar wurde uns das Fahrzeug in augenscheinlich einwandfreiem Zustand in der Autostadt übergeben.
Die Dame der Autostadt war nicht über den Verzug und den Schaden informiert. Auf Nachfrage hat sie sich aber erkundigt und konnte die Akte des Fahrzeugs einsehen. Es wurde wohl die linke vordere Seitenscheibe zerstört und erneuert.
OffTopic …
Eine Abholung in der Autostadt mit Aufenthalt im Ritz-Carlton ist wirklich ein tolles Ereignis. Sehr zu empfehlen und zudem günstiger als die Überführungskosten mit Übergabe beim Händler vor Ort.
..und zurück zum Thema:
Ein solcher Schaden kann geschehen. Wenn er vor Übergabeterminierung und Zulassung geschehen wäre, würde der Kunde das gar nicht mitbekommen. Davon gehe ich aus. Es würde mich auch letztendlich nicht interessieren.
Hier allerdings versagt Volkswagen in der Kommunikation mit dem Kunden mit der Note „ungenügend“. Volkswagen wälzt dies vollständig auf den Händler ab, obwohl dieses leidige Agenturmodell weiterhin besteht.
Abgesehen davon kann der Händler hier nichts richten. Weiß er doch nur das was ihm ein VW Mitarbeiter gesagt hat.
In solch einem Fall darf, meiner Meinung nach, der Kunde einen Anruf von Volkswagen mit klaren Ansagen zur Situation und auch zum Schadenersatz erwarten.
Was letzteres Betrifft, wurde mir mitgeteilt, dass ich die „Versicherungskosten“ über den Händler einreichen darf. Bezüglich des Nutzungsausfalls und der Leasingkosten kein Wort.
Auch wenn es mir nicht vorrangig um das Geld geht, so gilt doch immer noch:
„Klare Rechnung gute Freundschaft!“
Mal schauen, ob Volkswagen dieses auch so sieht.
Ich werde nachberichten.