Zitat:
@P8833 schrieb am 7. September 2022 um 14:47:22 Uhr:
Zitat:
@Butsch41 schrieb am 7. September 2022 um 12:44:06 Uhr:
Ja, es gibt einige gute Übersichten und deshalb tendiere ich dazu, dass der Liefertermin verbindlich ist. Es ist kein Zusatz wie "etwa" oder "ungefähr" etc. dabei.
Der Vertrag verweist auf die Geschäftsbedingungen. Steht dort etwas zum Liefertermin bzw. dessen Verbindlichkeit?
Da steht das Übliche gemäß Neuwagen-Verkaufsbedingungen (Kraftfahrzeuge und Anhänger) sowie Volvo AGbs siehe unten, weshalb ich auch hier zum verbindlichen Liefertermin tendiere und ich auf die sechs Wochen verzichten würde und morgen das Schreiben an die Bank rausschicke. Ich habe jetzt alle Unterlagen zigmal gegengelesen. Liefertermin: 08.2022 laut verbindlicher Bestellung , nirgends ein Verweis oder Sternchen, dass das unverbindlich ist. Der Berater hat bei der Bestellung noch auf Nachfragen gesagt, dass das Kontingent bereits bestellt ist und er nicht von einer Verzögerung ausgeht.
Ohhh, etwas habe ich gerade gefunden und als Bild 3 eingefügt: Der Bestelleintritt der Volvo Car Financial Services (Schreiben an den Händler): Bitte übersenden Sie uns eine detaillierte Auftragsbestätigung mit Angabe unserer Anfragenummer, Kundenangabe, Rabatt sowie des Liefertermins.
Wenn das keine Aufforderung zur Benennung eines verbindlichen Liefertermins ist. Daher auch die Frist zur Einreichung der Zulassungsbescheinigung Teil 2 mit Zulassung auf mich bei der Bank bis zum 18.07.2022. Zumindest interpretiere ich das jetzt mal so und riskiere es.