Hi,
Inzahlungnahme: Wenn reell, wird der Wert des Altwagens bei der Abgabe nach DAT von einem Sachverständigen geschätzt. Ungefährer Anhaltspunkt für dich: Mal in den gewerbsmäßigen Anzeigen deiner Region nach einem vergleichbaren Fahrzeug suchen und 20 - 30% abziehen (Händlermarge beim Wiederverkauf).
Also Ergebnisse vergleichen: Welchen Rabatt bekommst du für den Neuwagen, jeweils mit oder ohne Inzahlungnahme, welchen Preis kannst du für den alten erzielen, Inzahlungnahme (ggf. über DAT?) oder privat, etc.
Anzahlung: Keine. Falls der Händler darauf besteht, anderen suchen, denn bei z.B. einer Insolvenz des Händlers ist die Anzahlung futsch.
Falls du im ADAC bist, kannst du zur Anzahlung auch telefonisch kostenlosen Rat von deren Juristen bekommen.