Zitat:
@Mindscape schrieb am 7. Dezember 2015 um 18:09:06 Uhr:
Eigentlich ist die Sache doch recht einfach.
Eine Kündigung nach G.3.1. ist ein normale Ablaufkündigung durch den Versicherer.
Wenn sich der TE mit ähnlichen Texten und in der gleich Frequenz an den Versicherer wendet, dürfte die Kündigung keinen verwundern....
Ich bin auch noch:sehr viele Jahre bei der DEVK mit mind.160 Euronen im Jahr.
Dieser Makler exestiert noch,...hoff ich mal.
Aber nette Antwort wegen Außerbetriebsetzung,verstehe,ich nicht allein,wirklich nicht.
Es könnte ja sein,daß jemand der mehr über sowas weiß,und auch ebenso Verfehlungen kennt,helfen könnte?
Lieb sag,und hackt nicht auf mir rum.
Danke schon dafür.